Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz & Coaching in Düsseldorf
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz & Coachingin Düsseldorf

Abrechnung

Selbstzahler

 

In meiner Privatpraxis sind Sie Selbstzahler. Die Entrichtung des Behandlungshonorars erfolgt nach der Behandlung als Barzahlung, oder auf Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen.

 

Privat (Zusatz-)Versicherte

 

In Abhängigkeit der Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages mit der Privaten Krankenversicherung oder Privaten Krankenzusatzversicherung bekommen Sie die Kosten der therapeutischen Behandlung ganz oder anteilig erstattet. Die Leistungen erfolgen grundsätzlich in Vorkasse. Dazu erhalten Sie von mir gemäß dem Gebühren-verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) eine Abrechnung mit diagnostischen Angaben. Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu informieren.

 

Selbstzahler sind häufig im Vorteil !

 

Freie Psychotherapie muss oft aus der eigenen Tasche bezahlt werden und das ist eine Überlegung wert. Bedenken Sie bitte Folgendes:

 

Vielleicht haben Sie als Selbstzahler eine höhere Motivation, an seinen Problemen diszipliniert und lösungsorientiert zu arbeiten.

 

Ich verpflichte mich Ihnen gegenüber zur absoluten Vertraulichkeit! Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich ebenfalls einer Schweigepflicht. Es werden, da die Abrechnung meiner Honorare direkt mit Ihnen erfolgt, keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben.

 

Psychotherapeutische Leistungen, die über die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherungen abgerechnet werden, können beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen zu erheblichen Risikozuschlägen führen.

 

Solche über Sie gespeicherten Informationen können auch beruflich von Nachteil für Sie werden ( z.B. im Staatsdienst) Immer wieder, werden bei den oben genannten Verträgen Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.

Durch die Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistung über die Krankenkasse oder Versicherung sind Sie dann auch verpflichtet dazu wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

 

Außerdem bietet der Heilpraktiker für Psychotherapie häufig Zugang zu Therapieformen, welche Ihnen, als möglicher Klient, über die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen meist verwehrt bleiben. Gesetzliche Kassen zahlen nur psychoanalytische und verhaltenstherapeutische Verfahren. Diese sind aber nachweislich nicht die einzig wirksamem Methoden der Psychotherapie.

 

Absetzbarkeit von der Steuer

 

Sie können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen an mich gezahlt haben, als sog. "Sonderausgaben" in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. Ihre Steuerlast mindern!

Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.

Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt

 

 

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